Immobilienrecht Grundbuchrecht

Sie möchten Grundbesitz erwerben und bitten um Überprüfung des Kaufvertragsentwurfes.

Sie möchten eine Immobilie auf Ihre Kinder übertragen und sich ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten.

Sie möchten Rechte im Grundbuch eintragen, ändern oder löschen lassen.

Sie möchten Ihre Forderungen im Grundbuch absichern.

Sie möchten Ihre im Grundbuch eingetragenen Rechte geltend machen.

Die Teilungserklärung gibt Ihnen Rätsel auf, wem welche Flächen als Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht zustehen. Sie möchten Flächen mit anderen Eigentümern tauschen oder das Grundbuch mit den tatsächlichen Gegebenheiten in Einklang bringen.

Sie möchten die Zwangsversteigerung einer Immobilie eines Ihrer Schuldner betreiben.

Sie möchten die Zwangsvollstreckung in das Vermögen Ihres Schuldners betreiben.

Erbschaftsrecht Testament

Sie möchten ein Testament errichten.

Bereits zu Lebzeiten sollen Ihre Kinder etwas erhalten.

Der Pflichtteilsanspruch eines Ihrer Abkömmlinge soll so gering wie möglich gehalten werden.

Die Kinder Ihres Partners sollen nicht von Ihrem Vermögen profitieren.

Sie wollen eine Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen/Ihre Unternehmensbeteiligung treffen.

Sie wollen Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen.

Sie haben geerbt und wollen Ihre Rechte als Erbe geltend machen.

Sie wurden enterbt und wollen Ihre Pflichtteilsansprüche durchsetzen.

Sie benötigen Hilfe bei der Erbauseinandersetzung.

Sie benötigen einen Erbschein.

Betreuungsrecht Vormundschaft

Sie möchten Vorsorge für Ihr Alter oder im Falle einer Erkrankung treffen.

Durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsanordnung können Sie ein gerichtliches Betreuungsverfahren vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Wünsche berücksichtigt werden.

Sie möchten sicherstellen, wer im Falle eines Falles Vormund Ihrer minderjährigen Kinder wird.

Ein Angehöriger von Ihnen wurde um sein Vermögen gebracht, ist aber aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht in der Lage, sich hiergegen zu wehren. Das Betreuungsgericht soll zu seiner Unterstützung eingeschaltet werden.